Ist es generell erlaubt, sich in der Bewerbung eine Waffe zu holen, welche mit einer Teufelsfrucht verschmolzen ist? Also ähnlich wie das Schwert Funkfried von Spandam oder die Pistole, die die Hundefrucht gegessen hat. Würde das unter besondere Waffe fallen? Immerhin besitzt man die Kräfte ja nicht direkt selbst.